Das griechische Wirtschafts- und Finanzministerium und die Steuerbehörden kündigten kürzlich an, dass POS-Geräte (Point-of-Sale-Terminals) in Taxis, Lieferdiensten und anderen Berufen bald obligatorisch sein werden, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Ziel ist es nach Angaben des Ministeriums, die Verwendung von Bargeld so weit wie möglich einzuschränken, die Verwendung von Karten zu fördern und sicherzustellen, dass alle Dienstleistungsanbieter Kartenzahlungen akzeptieren können.
Das Ministerium teilte unter anderem mit, dass ab 2024 alle Sozialsubventionen direkt auf die Karten eingezahlt werden sollen. Neue oder fortgesetzte staatliche Subventionen im Wert von mehr als 6 Milliarden Euro und die Zahlungsmethode werden in den kommenden Wochen bekannt gegeben.
Darüber hinaus hofft die Regierung, die Anreize so attraktiv zu gestalten, dass die Verbraucher es vorziehen, mit einer Karte zu bezahlen, die rückverfolgbar ist und so dazu beiträgt, Fälle von Steuerbetrug zu verringern.

Gleichzeitig wird das Ministerium durch einen Ministerialbeschluss die obligatorische Verwendung von POS-Automaten auf alle Berufe ausweiten, einschließlich Taxidienste, Kioske, Parkplätze, Fitnessstudios, Lebensmittelmärkte unter freiem Himmel (laiki), Cafés (kafeneia) in griechischen Dörfern und Kinos sowie eine neue Richtlinie für Freiberufler.
Das Ministerium prüft auch die Möglichkeit, eine Geldprämie für Nutzer auszuloben, die über die App "Appodixi" Fälle von Steuerhinterziehung über ihr Mobiltelefon aufdecken - die Fortsetzung der Kampagne "Apodixi Please" (Quittung bitte).

Das Thema wurde bei einem Treffen mit Bankbeamten im Ministerium erörtert, die gebeten wurden, die Bemühungen zu unterstützen. Die neuen Vorschriften werden in einen zweiten Gesetzentwurf des Ministeriums aufgenommen, der dem Parlament im Herbst vorgelegt werden soll.

Nach Angaben des Ministeriums wird Unternehmen und Freiberuflern eine Frist eingeräumt, um POS-Systeme vollständig in ihr Unternehmen zu integrieren. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 1.500 Euro geahndet werden.