Das griechische Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung hat bestätigt, dass die Digital Work Card ab dem 1. März in den griechischen Sektoren Tourismus sowie Lebensmittel und Getränke vollständig eingeführt wird. Das Ministerium gab am Montag die Spezifikationen für die vollständige Einführung der Maßnahme bekannt.
Die Digital Work Card, mit der die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfasst werden, ist bereits seit September 2024 im Rahmen eines Pilotprogramms in diesen Sektoren in Kraft. Seitdem hat das Ministerium unter der Leitung des Ministers für Arbeit und soziale Sicherheit, Niki Kerameus, ausführliche Gespräche mit Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt, um die Anwendung in der Tourismusbranche zu optimieren. Diese Gespräche führten zu Anpassungen, die unter anderem die Zeit berücksichtigen, die die Arbeitnehmer benötigen, um sich nach ihrer Ankunft auf die Arbeit vorzubereiten - wie zum Beispiel das Anziehen der Uniform. Die am 10. Februar vom Generalsekretär des Ministeriums für Arbeitsbeziehungen, Nick Milapidis, veröffentlichten Spezifikationen spiegeln diese Anpassungen wider.
Gerechte Entlohnung und Schutz der Unternehmen
Das Hauptziel der digitalen Arbeitskarte ist es, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden entlohnt werden. Auf diese Weise soll das System sowohl die Arbeitnehmer als auch die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb schützen. Die digitale Arbeitskarte registriert die Zeiten, zu denen ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz betritt und verlässt. Diese Zeiten werden dann mit den ursprünglich gemeldeten Arbeitszeiten des Arbeitnehmers auf der digitalen Plattform Ergani abgeglichen. Etwaige Diskrepanzen zwischen den beiden werden markiert und gemeldet. Darüber hinaus werden Sanktionen verhängt, wenn ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz angetroffen wird, ohne dass seine Karte registriert wurde, oder wenn er nach der Erfassung seiner Abfahrtszeit bleibt.
Leitlinien für die tägliche Registrierung
Das Ministerium hat spezifische Leitlinien für die tägliche Registrierung der digitalen Arbeitskarte vorgegeben:
- Null-Registrierungen: Wenn ein Arbeitnehmer aus der Ferne arbeitet oder aus bestimmten Gründen nicht am Arbeitsplatz anwesend sein muss (z. B. Teilnahme an einem Streik oder Arbeitsunfähigkeit), sollte seine tägliche Registrierung als Null erfasst werden.
- Zwei Registrierungen: Wenn der Arbeitnehmer in den Einrichtungen des Unternehmens für eine ununterbrochene Schicht arbeitet, sind nur zwei Anmeldungen
- eine am Anfang und eine am Ende der Schicht - erforderlich. Dazwischen werden keine weiteren Anmeldungen berücksichtigt.
- Vier Anmeldungen: Angestellte, die an einem Tag in zwei Schichten arbeiten, müssen ihre Ein- und Ausgänge sowohl für die Morgen- als auch für die Nachmittagsschicht anmelden.
Auch hier werden keine Zwischenregistrierungen berücksichtigt. Ausnahmen Es sei darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter mit Führungsaufgaben, Inspektionen oder Hochsicherheitsfreigaben von der Verpflichtung zur Verwendung der digitalen Arbeitskarte ausgenommen sind.
Weitere Informationen zur digitalen Arbeitskarte finden Sie hier (auf Griechisch).