Fotoquelle: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen

Angesichts der wachsenden Unzufriedenheit der Öffentlichkeit über hohe ATM-Gebühren und mangelnde Transparenz bei Bankgebühren bereitet die griechische Regierung umfassende Reformen vor, um Gebühren für alltägliche Bankgeschäfte abzuschaffen.

Dieser Schritt ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Modernisierung des Finanzsystems und zum Schutz der Verbraucher vor dem, was Beamte als missbräuchliche Preisgestaltung durch Banken und Drittanbieter von Geldautomaten bezeichnen.

In einer Rede vor dem Parlament kündigte der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Kyriakos Pierrakakis, an, dass mit einer bevorstehenden Gesetzesänderung ein neuer Rechtsrahmen für Transaktionsgebühren eingeführt werde.

Der nationale Wirtschafts- und Finanzminister Kyriakos Pierrakakis. Fotoquelle: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen

Laut dem Minister ist es das Ziel, Transparenz und Fairness bei der Handhabung von Kundengebühren durch Banken und Dienstleister zu gewährleisten.

„Ich sah mich gezwungen, eine Angelegenheit anzusprechen, die zu Recht öffentliche Empörung hervorgerufen hat: ungerechtfertigte Gebühren an Geldautomaten von Drittanbietern nach dem Verkauf von Automaten durch Banken an private Betreiber“, sagte Pierrakakis und merkte an, dass sowohl Premierminister Kyriakos Mitsotakis als auch das Finanzministerium solche Praktiken als „inakzeptabel“ betrachten.

Fotoquelle: Ministerium für Wirtschaft und Finanzen

Wichtige Maßnahmen in der neuen Gesetzgebung

Der Gesetzesentwurf, der voraussichtlich bald verabschiedet wird, enthält folgende Bestimmungen:

  • Keine Gebühren an den Geldautomaten der eigenen Bank: Alle
    Kunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf gebührenfreie Transaktionen an den Geldautomaten ihrer eigenen Bank.

  • Abschaffung der Interbankgebühren über DIAS: Gebühren von bis zu 1,50 Euro für Interbanküberweisungen über das DIAS-System werden abgeschafft.

  • Obergrenze für Transaktionsgebühren von Drittanbietern: Für Geldautomaten-Transaktionen mit Drittanbietern oder ausländischen Banken gilt eine Höchstgebühr von 1,50 Euro.

  • Gleichbehandlung an Partner-Geldautomaten: Wenn Banken mit Geldautomaten-Netzwerken von Drittanbietern zusammenarbeiten, müssen Kunden so behandelt werden, als würden sie den Automaten ihrer eigenen Bank nutzen – das heißt, es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

  • Keine Gebühren in unterversorgten Gebieten: Die derzeitige Nullgebührenpolitik in Regionen mit nur einem verfügbaren Geldautomaten wird auf privat betriebene Automaten ausgeweitet.

  • Kostenlose Kontostandsabfragen im ganzen Land: Kunden können ihren Kontostand an jedem Geldautomaten kostenlos abfragen.

  • Pauschale Überweisungsgebühr: Für Überweisungen über Banken und Drittanbieternetzwerke wird eine einheitliche Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

Laut Pierrakakis sind diese Reformen Teil einer umfassenderen Strategie zur Modernisierung der Bankdienstleistungen und zur Verankerung sozialer Verantwortung im Finanzsektor. „Unser Ziel ist es, die Bürger vor versteckten Kosten zu schützen und ein faireres Bankerlebnis für alle zu gewährleisten“, sagte er.