Passagierrechte

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien herausgegeben, die Passagierrechte, Preisregeln der Fluggesellschaften und Maßnahmen zur betrieblichen Flexibilität präzisieren, da die anhaltenden Störungen im Zusammenhang mit der Nahostkrise den Flugverkehr vor Beginn der Sommersaison weiterhin beeinträchtigen.

Die am 8. Mai veröffentlichten Leitlinien konzentrieren sich vor allem auf die Luftfahrt und befassen sich mit Bedenken hinsichtlich potenzieller Kerosinknappheit, Flugausfällen und steigenden Ticketpreisen.

Die Fluggastrechte bleiben bestehen
Nach Angaben der Kommission gelten die EU-Passagierrechte auch bei Flugausfällen, einschließlich des Rechts auf Erstattung, Umbuchung, Unterstützung bei der Rückkehr und Entschädigung bei kurzfristigen Störungen.

Fluggesellschaften können die Zahlung von Entschädigungen nur dann vermeiden, wenn sie nachweisen können, dass die Flugausfälle durch außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise eine lokale Treibstoffknappheit, verursacht wurden. Die Kommission stellte jedoch klar, dass hohe Treibstoffpreise allein nicht als außergewöhnlicher Umstand gelten.

In den Richtlinien wird außerdem erneut darauf hingewiesen, dass Fluggesellschaften gemäß EU-Vorschriften den endgültigen Ticketpreis im Voraus anzeigen müssen, was bedeutet, dass zusätzliche Gebühren wie nachträgliche Treibstoffzuschläge nach Abschluss einer Buchung nicht zulässig sind.

Bei Pauschalreisen sind Preiserhöhungen unter bestimmten Umständen weiterhin möglich, sofern dies im Vertrag klar angegeben ist und gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie zulässig ist.

Fluggesellschaften wird operative Flexibilität gewährt
Die Kommission führte außerdem vorübergehende Flexibilitätsmaßnahmen ein, die den Fluggesellschaften helfen sollen, ihren Betrieb trotz der Unsicherheit bei der Treibstoffversorgung aufrechtzuerhalten.

Im Rahmen des ReFuelEU-Luftfahrtabkommens können Fluggesellschaften von der 90-prozentigen Treibstoffaufstockungspflicht befreit werden, wenn aus Sicherheitsgründen zusätzlicher Treibstoff benötigt wird. Die Richtlinien ermöglichen zudem Flexibilität bei der Nutzung von Flughafen-Slots, falls Treibstoffversorgungsunterbrechungen den Flugbetrieb beeinträchtigen.

Darüber hinaus werden Fluggesellschaften nicht mit Strafen belegt, wenn sie berechtigterweise aufgrund von betrieblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Treibstoffressourcen keine Start- und Landerechte an Flughäfen nicht nutzen.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat angesichts von Versorgungsbedenken ebenfalls ein Sicherheitsinformationsbulletin zur sicheren Verwendung von Jet-A-Flugkraftstoff in Europa herausgegeben.

Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen
Über den Luftfahrtsektor hinaus verabschiedete die Kommission einen befristeten Beihilferahmen, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Straßen-, Schienen-, Binnenschifffahrts- und Seeverkehrsunternehmen zu unterstützen, die von den durch die Krise bedingten steigenden Dieselkosten betroffen sind.

Die Leitlinien ermutigen die Mitgliedstaaten außerdem, Flexibilitätsklauseln für Strecken mit öffentlicher Dienstleistungsverpflichtung (PSO) zu nutzen, wenn Treibstoffknappheit oder außergewöhnlich hohe Treibstoffpreise den Betrieb finanziell erschweren.